Arbeitlosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) erbringt Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit,
witterungsbedingten Arbeitsausfällen.
Wer ist versichert?
Wer in der Schweiz eine unselbstständige Erwerbstätigkeit ausübt, ist gegen Arbeitslosigkeit
versichert. Selbstständigerwerbende sind nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert.
Wer ist beitragspflichtig?
Beitragspflichtig sind alle in der Schweiz erwerbstätigen Arbeitnehmenden sowie jene Personen, die für
schweizerische Firmen im Ausland tätig sind und von der Schweiz aus entlöhnt werden.
Leistungen der ALV
Um Leistungen von der ALV zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Die
Arbeitslosenentschädigung beträgt 70% bzw. 80% des versicherten Verdienstes. Unabhängig von Alter,
Ausbildungs- und Unterhaltspflichten beträgt der Anspruch zwischen 75 bis maximal 520 Taggelder.
Zusätzlich können Leistungen ausgerichtet werden für Umschulung, Weiterbildung oder Eingliederung.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Arbeitsamt | 058 345 55 80 | rav.kreuzlingen@tg.ch |