Baugesuch Stefan Fillinger
Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein schützenswertes Interesse nachweist, gegen das Bauvorhaben beim Gemeinderat Wigoltingen schriftlich und begründet Einsprache erheben. Die Baupläne können während dieser Zeit am Auflageort eingesehen werden.
Bauverwaltung Wigoltingen
Informationen
- Datum
- 26. November 2024
- Herausgeber/-in
- Politische Gemeinde Wigoltingen
Dokumente
Name | |||
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Baugesuch Stefan Fillinger (PDF, 34.51 kB) | Download | 0 | Baugesuch Stefan Fillinger |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bauamt | 058 346 81 07 | gabriel.hasler@wigoltingen.ch |