Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein schützenswertes Interesse nachweist, gegen das Bauvorhaben beim Gemeinderat Wigoltingen schriftlich und begründet Einsprache erheben. Die Baupläne können während dieser Zeit am Auflageort eingesehen werden.

Bauverwaltung Wigoltingen

Informationen

Datum
26. November 2024
Herausgeber/-in
Politische Gemeinde Wigoltingen

Dokumente

Name
Baugesuch Stefan Fillinger (PDF, 34.51 kB) Download 0 Baugesuch Stefan Fillinger

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