In allen Kantonen wird eine Hundesteuer vom Kanton und/oder von den Gemeinden jährlich erhoben. Die Höhe der Steuer variiert manchmal von Gemeinde zu Gemeinde.

Steuererleichterungen
In den meisten Kantonen bestehen Steuererleichterungen oder Steuerbefreiungen für bestimmte Fälle (Blindenhunde, Rettungshunde usw.)

Zugehörige Objekte