AHV

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) besteht aus einer Versicherung für pensionierte
Personen sowie eine für Hinterlassene (Witten, Wittwer und Waisen)

Beiträge
Die AHV wird mit Beiträgen der Arbeitgeber und der versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie von Bund und Kantonen finanziert. Der Beitragssatz beträgt 10.1%. 5.05% des Lohnes wird der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer für die AHV abgezogen, 5.05% des Lohnes zahlt der Arbeitgeber. Es ist wichtig, die AHV-Beiträge lückenlos zu zahlen. Fehlende Beitragsjahre führen zu einer Kürzung der Rente.

Altersrenten
Altersrenten erhalten Frauen ab 64 Jahren, Männer ab 65 Jahren.

Hinterlassenrenten
Neben den Altersrenten werden Zusatzrenten, Kinderrenten, Waisenrenten, Wittwenrenten und Hilflosenentschädigungen ausgerichtet.

Ausgleichskassen
Die AHV-Beiträge werden durch die AHV-Ausgleichskassen eingezogen. Sie führen für jede versicherte Person ein individuelles Konto, wo alle Einkommen und die Zahl der Beitragsjahre eingetragen sind. Die
Ausgleichskasse ist die Anlaufstelle für alle Auskünfte zur AHV. Detaillierte Informationen finden Sie auf der AHV-Website.

Zugehörige Objekte