Heimatschein
Die Heimatscheine dienten den Einwohnerdiensten bis anhin als Grundlage für die Erfassung des Hauptwohnsitzes von Schweizerinnen und Schweizern. Seit 1. Januar 2024 entfällt die Hinterlegungspflicht von Heimatscheinen im Kanton Thurgau. Die betreffende Einwohnerregisterverordnung wurde angepasst. Möglich wurde dies aufgrund der Digitalisierung. Die Thurgauer Gemeinden können die benötigten Daten nun direkt beim Zivilstandsregister INFOSTAR abfragen.

Die Einwohnerdienste Wigoltingen werden beginnen die Heimatscheine nach und nach an 
die Bürgerinnen und Bürger zu retournieren. Die retournierten Heimatscheine sollten sorgfältig zuhause aufbewahrt werden. Einige Gemeinden (ausserhalb des Kantons Thurgau) verlangen nach wie vor die Hinterlegung oder zumindest das Vorweisen des originalen Heimatscheins. Wer keinen gültigen Heimatschein mehr hat (z. B. aufgrund einer Zivilstandsänderung), kann beim zuständigen Zivilstandsamt der Heimatgemeinde einen neuen bestellen. Solange die Hinterlegungspflicht nicht in allen Schweizer Kantonen aufgehoben wurde, wird das Zivilstandsamt noch Heimatscheine anbieten.

Heimatausweis
Der Heimatausweis dient als Ausweispapier zur Anmeldung eines Nebenwohnsitzes (Wochenaufenthalt), z. B. zum Zweck eines Studiums oder einer Ausbildung. Der Heimatausweis bestätigt, dass der melderechtliche Wohnsitz weiterhin in der Gemeinde Wigoltingen ist und kann kostenlos bei den Einwohnerdiensten bestellt werden. 

Dauert der Aufenthalt am Nebenwohnsitz ein Jahr oder weniger lang, aber eine zum voraus bestimmte Zeit, ist die Gültigkeit des Heimatausweises auf diese Dauer zu befristen.

Dauert der Aufenthalt am Nebenwohnsitz voraussichtlich länger als ein Jahr, ist die Gültigkeit des Heimatausweises auf ein Jahr befristet. Danach ist dessen Gültigkeit um die zum voraus bestimmte Zeit oder um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern.

Bei Heimaufenthalten kann der Heimatausweis unbefristet ausgestellt werden.

Zugehörige Objekte