Das Planungs- und Baugesetz des Kantons Thurgau (PBG; RB 700) listet in § 99 eine abschliessende Reihe von Bauten und Anlagen auf, die in Bauzonen ohne Baubewilligung erstellt werden dürfen.
Das vorliegende Merkblatt vermittelt einen raschen Überblick zur Thematik und soll Bauherren,Baubehörden, Planern, Architekten und weiteren Interessierten als Arbeitshilfe dienen.

Informationen

Datum
4. März 2013
Herausgeber/-in
Departement für Bau und Umwelt

Dokumente

Name
Bewilligungsfreie_Bauten_und_Anlagen_in_Bauzonen_2013_01.pdf (PDF, 1.18 MB) Download 0 Bewilligungsfreie_Bauten_und_Anlagen_in_Bauzonen_2013_01.pdf