Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein schützenswertes Interesse nachweist, gegen das Bauvorhaben beim Gemeinderat Wigoltingen schriftlich und begründet Einsprache erheben. Die Baupläne können während dieser Zeit am Auflageort eingesehen werden.

Informationen

Datum
7. März 2025
Herausgeber/-in
Politische Gemeinde Wigoltingen

Dokumente

Name
Baugesuch Wenger Lukas (PDF, 32.63 kB) Download 0 Baugesuch Wenger Lukas

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