Allfällige Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet sowie mit einem Antrag versehen beim Gemeinderat, 8556 Wigoltingen, einzureichen. Es ist ausdrücklich zu erklären, ob es sich um eine öffentlich-rechtliche oder eine privatrechtliche Einsprache handelt.

 

Informationen

Datum
11. September 2024
Herausgeber/-in
Politische Gemeinde Wigoltingen

Dokumente

Name
Baugesuch Jürgen Martin (PDF, 34.47 kB) Download 0 Baugesuch Jürgen Martin

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