Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein schützenswertes Interesse nachweist, gegen das Bauvorhaben beim Gemeinderat Wigoltingen schriftlich und begründet Einsprache erheben. Die Baupläne können während dieser Zeit am Auflageort eingesehen werden.


Bauverwaltung Wigoltingen

Informationen

Datum
27. August 2024
Herausgeber/-in
Politische Gemeinde Wigoltingen

Dokumente

Name
Baugesuch Marie-Louise Aerni (PDF, 34.41 kB) Download 0 Baugesuch Marie-Louise Aerni

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